Wenn Ihnen eine Trunkenheitsfahrt vorgeworfen wird, stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsstrafrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Phasen des Verfahrens, angefangen bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis hin zum Abschluss des Strafverfahrens.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie Ihr Recht zur Aussageverweigerung wahrnehmen und sich sofort an uns, als spezialisierte Rechtsanwälte für Verkehrsrecht, wenden. Obwohl vor dem Amtsgericht bei geringfügigen Strafen keine Anwaltspflicht besteht, kann nur ein Anwalt eine vollständige Akteneinsicht beantragen. Nur so ist eine professionelle Verteidigung möglich.
Wenn Sie uns als Mandant beauftragen, übernehmen wir die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Führerscheinzulassungsstelle und dem Gericht. In einigen Fällen ist es sogar während des Ermittlungsverfahrens möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu verhandeln.
Es ist von größter Bedeutung, die gesetzten Fristen zu beachten, damit wir Sie bestmöglich verteidigen können.